Schwarzbefahrung im Jakobsberg ist kein Kavaliersdelikt – Denkmäler beschädigt

An mehreren Orten ist in den vergangenen Wochen versucht worden, gewaltsam in die Stollen der ehemaligen Untertageverlagerungen Dachs 1 und Stöhr 1 einzudringen.

Nach Abschluss der öffentlichen Stollenführungen im Sommer 2017 wurde an mehreren Stellen versucht, die massiven Sicherungsmaßnahmen zu überwinden. Es wurden Löcher gegraben, Mauersteine ausgebrochen und Gitter teilweise aufgeschnitten.

Es ist bekannt, dass die Anlagen in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder illegal betreten worden sind, trotz verschiedener Maßnahmen, die gegen diese lebensgefährlichen illegalen Befahrungen ergriffen wurden. Zuletzt wurde im März 2017 ein illegaler Zugang mit Beton ausgegossen.

Wiederholt musste festgestellt werden, dass die Anlagen mutwillig beschädigt, vermüllt und beschmiert wurden. Neben Pyrotechnik fanden sich Überreste von Schießübungen und auch verendete Fledermäuse im Berg, die offenbar von einzelnen "Schwarzbefahrern" getötet wurden.

Bürgermeister Bernd Hedtmann: „Illegale Befahrungen sind ein Straftatbestand. Wer in die Anlage unerlaubt einzudringen versucht oder in sie eindringt, bringt sich in Lebensgefahr, missachtet den Naturschutz, begeht Sachbeschädigung, Einbruch und muss sich nun seit 2017 auch wegen Beschädigung eines Denkmals verantworten. Allein hierfür kann eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro drohen. Jede Beschädigung des Denkmals wird nun zur Anzeige gebracht. Ich hoffe sehr, dass die Versuche eingestellt werden, die Anlage illegal zu befahren.“

Der Respektlosigkeit gegenüber dem Gedenkort, der Beschädigung des Denkmals und der Missachtung des Naturschutzes treten die Stadt Porta Westfalica und die KZ-Gedenk- und Dokumentationsstätte Porta Westfalica e.V. in Zukunft  gemeinsam gegenüber. So wurden die Einbruchsversuche an drei Stellen frühzeitig entdeckt, da der Verein regelmäßig Kontrollen durchführt. Es wurde umgehend veranlasst, dass die Grabungen wieder verfüllt und das Gitter auf einem Lüftungsschaft wieder angeschweißt werden. Der beschädigte Eingang wird ebenfalls wieder gesichert.

"Schwarzbefahrer", die sich unter Lebensgefahr Zugang zu ehemaligen Stollen- und Höhlenanlagen Zugang verschaffen sind ein europaweit auftretendes Phänomen. Oftmals haben sie von Behörden nur wenig Ahndung ihres Tuns zu befürchten. Im Falle von Gedenkstätten, Gedenkorten und Denkmälern, wie in Porta Westfalica, verhält sich die Sache anders. Eine regelmäßige Kontrolle der geschützten Anlage und eine konsequente Erstattung von Strafanzeigen gehören hier zum Standard.