Stellungnahme zum trassenfernen Ausbau der Bahn in Schaumburg – Minden – Porta Westfalica

Bereits in den Jahren 2002 bis 2004 haben sich Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen in der Bürgerinitiative BIGTAB und erfolgreich gegen den trassenfernen Ausbau der Bahn in Bückeburg, Minden und Porta Westfalica gewehrt.

Der damalige Bahn-Chef Hartmut Mehdorn plante damals eine Neubautrasse zwischen Hannover und Porta Westfalica mit entsprechend dramatischen Folgen für Umwelt, Landwirtschaft und Wohnbevölkerung. Der von der BIGTAB angeführte massive Protest aus der Bevölkerung der Region sowie allen Ebenen der Politik erreichte, dass der Deutsche Bundestag das Vorhaben 2004 ablehnte und sich einstimmig für den trassennahen Ausbau der Bahnlinie Minden-Hannover entschied.

Doch die Entscheidung des Deutschen Bundestags wurde nicht umgesetzt. Stattdessen nahm das Bundesverkehrsministerium 2016 die alte, bereits verworfene Planung in den Bundesverkehrswegeplan 2030 wieder auf, die besagt, eine trassenferne Neubaustrecke zwischen Bückeburg und Porta Westfalica durch den Jakobsberg zu realisieren.

Kommt es zu einer Realisierung der Neubaustrecke, wird dies eine gigantische Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörung nach sich ziehen, unter der am meisten die Bückeburger Ortsteile Achum, Scheie, Meinsen, Warber, Petzen, Evesen und Röcke, der Osten von Minden sowie große Teile von Porta Westfalica zu leiden hätten, sowie eine schier unglaubliche Verschwendung von Steuergeldern.  Der gesamte Norden Bückeburgs würde sich auf Jahrzehnte in eine Mondlandschaft verwandeln, das kostbare Naturschutzgebiet “Bückeburger Niederung” für immer vernichtet. Die Folgen für Ökologie, Landwirtschaft, Grundwasser und Tourismus wären - auch wegen der völlig unkalkulierbaren Planungs- und Bauzeit eines solchen Mammutprojekts - verheerend.

Seit 2016 kämpft die Bürgerinititiative BIGTAB daher erneut gemeinsam mit der Bevölkerung der Region und der gesamten heimischen Politik gegen dieses Vorhaben.

Nun wurde ein sogenanntes Planungsbeschleunigungsgesetz vorbereitet, dass die Entscheidung dieser Planung aus den politischen Gremien auslagern und in die Hände des Bahnmanagements legen soll.

Auf die Stadt Porta Westfalica bezogen hat Bürgermeister Bernd Hedtmann Stellung genommen, dieser Stellungnahme schließen wir uns seitens der KZ-Gedenk- und Dokumentationsstätte Porta Westfalica an.:

Die Städte Bückeburg, Minden und Porta Westfalica haben bereits im Jahr 2016 in einer gemeinsamen Resolution die im damaligen Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 mit vordringlichem Bedarf vorgesehene Neubautrasse (mit Tunnel im Jakobsberg) zwischen Bückeburg und Porta Westfalica mit allem Nachdruck und aus guten Gründen abgelehnt.

Die Porta Westfalica mit dem Weserdurchbruch ist ein kulturhistorisch, landschaftsgeschichtlich und geologisch bundesweit einzigartiger und als Geotop zertifizierter Landschaftsraum. Die Gebirgskette ist Teil des Naturparks Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehen- und Wesergebirge und eine Urlaubsregion ersten Ranges mit dem bekannten Kaiser-Wilhelm-Denkmal (zugehörig zur „Straße der Monumente“) am Hang des Wittekindsberges unmittelbar über der Weser.

Durch die geplante Trasse würden insgesamt hochsensible Landschaftsschutz- und FFH-Gebiete zerschnitten und unwiederbringlich zerstört. Darüber hinaus verbietet sich ein Tunnel durch die Porta Westfalica wegen der dort im Jakobsberg vorhandenen historischen Stätten des ehemaligen Außenlagers des KZ-Neuengamme an der Porta Westfalica während der NS-Zeit. Die ehemalige Untertageverlagerung Dachs I ist ein überregional bedeutender Gedenkort, der international wahrgenommen wird. Hier wird an tausende Menschen erinnert, die  unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter unmenschlich grausamen Bedingungen von März 1944 bis zum Kriegsende im Dachs 1 und Stöhr 1 schuften mussten. Der Erhalt dieser Anlage als Ort des Erinnerns und des Gedenkens ist von den Menschen in der Region und weit darüber hinaus gewollt!

Der nun vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich führt in der Anlage 1, lfd. Nr. 10, zu § 18e Absatz 1 der Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes den Ausbau/Neubau zwischen Hannover – Bielefeld explizit auf und überträgt die Entscheidungskompetenzen in Gremien, die keine demokratische Legitimierung haben.

Betroffen und empört müssen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunalpolitik, die sich in der Region einstimmig gegen den Neubau der Strecke ausgesprochen haben, nun feststellen, dass ihre demokratischen Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten durch dieses geplante neue Gesetz praktisch ausgeschaltet werden sollen. Dieser Gesetzesentwurf ist ein Schlag gegen die Demokratie, gegen die Kommunalpolitik und gegen die Bürgerinnen und Bürgern.